Im Pflichtfahrgebiet (Stadtgebiet Augsburg; LK Augsburg; LK Aichach-Fdbg. ohne Pöttmes, Inchenhofen, Kühbach, Schiltberg; im LK Fürstenfeldbruck die Gemeinden Althegnenberg und Mittelstetten):
1. Beförderungspflicht (auch bei Kurzfahrten)
2. Tarifpflicht, d.h. alle Fahrten müssen mit Taxameter gefahren werden:
Mindestfahrpreis: | € 3,50 |
1. km | € 2,50 |
Alle weiteren km Tag (6:00 – 22:00) | € 1,70 |
Alle weiteren Nacht (22:00 – 6:00) | € 1,90 |
Wartezeitpreis | € 26,-/Std. |
Taxiverzicht (außerhalb plus Anfahrtszuschlag) | € 3,50 |
*Preise gültig ab 31.01.2019
Zuschläge
Sperriges Gepäck | € 3,50 |
Anforderung bzw. Bedarf eines Kombitaxis | € 3,50 |
Anforderung bzw. Bedarf eines Großraumtaxis (5-6 Fahrgäste) (7-8 Fahrgäste) |
€ 3,50 € 7,00 |
Anfahrtszuschlag;
fällt nur an, wenn die Taxifahrt außerhalb des Stadtgebiets beginnt u. außerhalb endet!
Wenn die Stadtgrenze berührt wird, entfällt der Zuschlag.
Bei Taxibestellung ist der Fahrer berechtigt, das Taxameter einzuschalten, nachdem er sich beim Kunden gemeldet hat.